Wir sind acht Mitglieder der Erlöserkirchgemeinde, die zusammen mit Pfarrer Keller die Leitung unserer Gemeinde übernommen haben.
Im September 2020 wurde in unserer Gemeinde für die nächsten sechs Jahre ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Gewählt bzw. berufen wurden:
- Herr Rantzsch (stellv. Vorsitz),
- Frau Gabriel,
- Frau Gätke-Heckmann,
- Frau Rüster,
- Frau Schirmer,
- Frau Sievert,
- Frau Türker,
- Herr Zapke,
- Frau Zeiler
Sitzungstermine
| Wann | monatlich, in der Regel dritter Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr |
| Wo | Erlöserkirche, Dauthestr. 1A |
| Ansprechpartner | Pfarrer Keller Tel: 0341 / 99 999 88 Herr Rantzsch (stellvertretender Vorsitzender) Tel: 0341 / 877 16 17 |
| Kontakt | kg(dot)leipzig_thonberg(at)evlks(dot)de |
Synodal- und Kirchenvorstandswahl 2026
In diesem Jahr werden die wichtigen Gremien unserer Landeskirche neu gewählt.
Am 8. März wählen alle Kirchvorsteher*innen die neue Landessynode. In der Landessynode werden wichtige und richtungsweisende Entscheidungen für unsere Landeskirche vorbereitet und getroffen. Weitere Informationen unter: https://www.evlks.de/wir/leitung/landessynode
Außerdem werden in allen Gemeinden – auch bei uns – neue Kirchenvorstände gewählt. In unserer Gemeinde wird die Kirchenvorstandswahl am 13. September stattfinden.
Der Kirchenvorstand nimmt die Leitung unserer Gemeinde wahr. Hier bringen sich Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Berufen ein. Sie entwickeln gemeinsam und aus dem Glauben an Gott heraus die Vision für die Zukunft unserer Gemeinde. Sie haben die verschiedenen Menschen im Blick, die in unserer Gemeinde und darüber hinaus Trost, Hoffnung und Unterstützung brauchen. Sie planen und treffen verantwortliche Entscheidungen, wo die Ressourcen unserer Gemeinde eingesetzt werden sollen.
Wir suchen Menschen, die im Glauben stehen, und bereit sind, sich mit Verantwortung und Nächstenliebe aktiv in unsere Gemeinde und ihre Entscheidungen einzubringen.
Wahlvorschläge können bis zum 2. August eingereicht werden. Für jeden Wahlvorschlag braucht es 5 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern. Kandidierende müssen entsprechend der kirchlichen Ordnung das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) besitzen (z.B. mindestens 18 Jahre alt sein, sich nicht mit der Kirchgeldzahlung im Rückstand befinden, die Säuglings- oder Kindertaufe nicht prinzipiell ablehnen, eine christliche Lebensführung praktizieren, bereit sein, die vorliegende schriftliche Erklärung zum Gelöbnis als Kirchvorsterher*in abzulegen…) Weitere Informationen unter: kirchenvorstand-sachsen.de
Gelöbnis : „Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Bekanntmachung des Ortsgesetztes über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes in der Ev.-Luth. Erlöserkirchgemeinde
Der Kirchenvorstand hat auf Grund von
- § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der
- Kirchenvorstandsbildungsordnung vom 22. April 2007 (ABl. 2007 S. A 89) in der aktuell gültigen Fassung und dem
- Kirchgemeindestrukturgesetz vom 2. April 1998 (ABl. S. A 55) in der aktuell gültigen Fassung
folgendes Ortsgesetz beschlossen:
Der Kirchenvorstand besteht aus den Pfarrern/Pfarrerinnen der Kirchgemeinde und 9 Kirchenvor-stehern/Kirchenvorsteherinnen, die Laien sein müssen.
Von den Kirchenvorstehern sind 6 zu wählen und 3 zu berufen.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung Anwendung.
Dieses Ortsgesetz tritt mit der Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig zum Zeitpunkt der nächsten allgemeinen Neubildung der Kirchenvorstände im Jahre 2026 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle bisher gültigen Ortsgesetze über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes sowie deren Nachträge außer Kraft.
Leipzig, am 17.12.2025 mit Bestätigung vom RKA vom 21.01.2026
